Nutzungsbedingungen
Regeln für Auftraggeber und Fachbetriebe.
1. Gegenstand
GerüstCheck stellt eine Plattform zum Einstellen von Gerüstprojekten, zur Abgabe und zum Vergleich von Angeboten sowie zur Kontaktaufnahme bereit. GerüstCheck wird nicht Partei eines zwischen Nutzern geschlossenen Werk-, Dienst- oder sonstigen Vertrags.
2. Konten und Angaben
Nutzer müssen richtige, vollständige und aktuelle Angaben machen, Zugangsdaten schützen und Missbrauch unverzüglich melden. Fachbetriebe dürfen Angebote erst nach Freigabe ihres Kontos abgeben.
3. Projekte und Angebote
Projektangaben und Angebote müssen nachvollziehbar und rechtlich zulässig sein. Die Auswahl „für Rücksprache“ ist noch keine Beauftragung. Eine Beauftragung wird von den Parteien gesondert bestätigt; Leistungsumfang, Preis, Termine und Haftung sind zwischen ihnen zu vereinbaren.
4. Unterlagen und Kommunikation
Nutzer dürfen nur Inhalte hochladen, an denen sie die erforderlichen Rechte besitzen. Unzulässige, irreführende oder schädliche Inhalte können entfernt und Konten gesperrt werden.
5. Bewertungen
Bewertungen dürfen nur auf tatsächlichen abgeschlossenen Projekten beruhen und müssen sachlich bleiben. Manipulation, Schmähkritik und falsche Tatsachenbehauptungen sind unzulässig. GerüstCheck darf gemeldete Bewertungen prüfen und bei Regelverstößen ausblenden.
6. Verfügbarkeit und Haftung
Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht garantiert. GerüstCheck haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Leistungen, Angaben und Pflichtverletzungen der Vertragsparteien sind diese selbst verantwortlich.
7. Sperrung und Beendigung
Konten können bei Verstößen, Missbrauch oder Sicherheitsrisiken vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben bei einer Beendigung unberührt.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt das gesetzlich zulässige Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Änderungen werden in geeigneter Weise angekündigt.
Stand: August 2026. Diese Vorlage sollte vor dem öffentlichen Marktstart rechtlich geprüft werden.